Wertpapierdepots in der Schweiz nicht mehr anonym
Steuer-News aus Österreich

Mit Jahresbeginn haben sich die Spielregeln für die Versteuerung von Schweizer Kapitalvermögen in Österreich geändert.

Die Kunden- und Kontodaten werden bereits  automatisch von Schweizer Banken an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Bis zum Veranlagungsjahr 2017 hatte eine in Österreich ansässige natürliche Person ein steuerliches Wahlrecht. Man konnte die Kapitaleinkünfte Schweizer Depots entweder in Österreich veranlagen oder in der Schweiz einer anonyme Abzugssteuer (analog der KEST) unterziehen. Die anonyme Abzugssteuer wurde von der Schweizer Bank einbehalten und an den österreichischen Fiskus überwiesen.

Dieses Wahlrecht fällt für das Steuerjahr 2017 weg. Nunmehr müssen die Schweizer Kapitaleinkünfte in die österreichische Steuererklärung aufgenommen werden und unterliegen der Einkommensteuer.

 

Diese Steuer-News werden uns zur Verfügung gestellt von der Steuerberatungs-Kanzlei Sykora.