Mehrwertsteuer-Rückforderung
für Österreichische Unternehmen in der Schweiz

Wer kann Antrag auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung stellen?

Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die

  • Ihren Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland haben und
  • keine Steuerpflicht in der Schweiz haben (z.B. bei Lieferung und Montage; Kauf und Verkauf von Waren innerhalb der Schweiz) und
  • keine Leistungen in der Schweiz erbringen (Ausnahmen: grenzüberschreitende Güterbeförderungen, Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip oder gewisse Garantieleistungen)

Benötigte Unterlagen

  • Auftragsformular für die Verfahrensabwicklung durch die Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein (HKSÖL)
  • Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer
  • Unternehmerbescheinigung U70 (muss beim österreichischen Finanzamt beantragt werden, nicht älter als 6 Monate)
  • Bestätigung Verf 9 des österreichischen Finanzamts zur Vorlage bei der Schweizer Behörde, dass das Unternehmen im betreffenden Jahr in Österreich steuerpflichtig war (muss beim Finanzamt beantragt werden)
  • Kopien aller im Antrag aufgelisteten Eingangsrechnungen

Kosten

  • 15% der Erstattungssumme werden als Bearbeitungsgebühr verrechnet
  • Nicht-Mitgliedern der HKSÖL wird zusätzlich eine Grundgebühr von EUR 150,- verrechnet
  • Spesen (Porto, Druckkosten) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet
  • Für Anträge, die ab dem 25. März einlangen, wird ein Zuschlag von 25% auf die Bearbeitungsgebühr verrechnet

Vorgehensweise

Füllen Sie die oben angegebenen Unterlagen aus und übermitteln Sie diese gemeinsam mit Ihren Rechnungs-Kopien bis spätestens 10. Juni per E-Mail oder postalisch an:

Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
Frau Katharina Silva Guerrero
Schwindgasse 20/4
AT-1040 Wien
silva@hk-schweiz.at

Alle weiteren Schritte übernehmen wir für Sie!

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