Wer kann Antrag auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung stellen?
Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die
- Ihren Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland haben und
- keine Steuerpflicht in der Schweiz haben (z.B. bei Lieferung und Montage; Kauf und Verkauf von Waren innerhalb der Schweiz) und
- keine Leistungen in der Schweiz erbringen (Ausnahmen: grenzüberschreitende Güterbeförderungen, Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip oder gewisse Garantieleistungen)
Benötigte Unterlagen
- Auftragsformular für die Verfahrensabwicklung durch die Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein (HKSÖL)
- Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer
- Unternehmerbescheinigung U70 (muss beim österreichischen Finanzamt beantragt werden, nicht älter als 6 Monate)
- Bestätigung Verf 9 des österreichischen Finanzamts zur Vorlage bei der Schweizer Behörde, dass das Unternehmen im betreffenden Jahr in Österreich steuerpflichtig war (muss beim Finanzamt beantragt werden)
- Kopien aller im Antrag aufgelisteten Eingangsrechnungen
Kosten
- 15% der Erstattungssumme werden als Bearbeitungsgebühr verrechnet
- Nicht-Mitgliedern der HKSÖL wird zusätzlich eine Grundgebühr von EUR 150,- verrechnet
- Spesen (Porto, Druckkosten) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet
- Für Anträge, die ab dem 25. März einlangen, wird ein Zuschlag von 25% auf die Bearbeitungsgebühr verrechnet
Vorgehensweise
Füllen Sie die oben angegebenen Unterlagen aus und übermitteln Sie diese gemeinsam mit Ihren Rechnungs-Kopien bis spätestens 10. Juni per E-Mail oder postalisch an:
Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
Frau Katharina Silva Guerrero
Schwindgasse 20/4
AT-1040 Wien
silva@hk-schweiz.at
Alle weiteren Schritte übernehmen wir für Sie!

