KI Kompakt: KI-Kompetenzpflicht für Unternehmen
Warum die Meisten trotzdem nicht vorbereitet sind

Futuristische humanoide Roboterhand, Seitenansicht, metallisch silberne Oberfläche, bewegliche mechanische Finger mit sichtbaren Gelenken, präzisionsgefertigtes Design. Die Hand hält sanft einen kleinen, leuchtenden holografischen Würfel zwischen Daumen und Zeigefinger. Der Würfel strahlt ein weiches blaues Neonlicht mit subtilen digitalen Mustern aus, „AI“ leuchtet im Inneren des Würfels und symbolisiert künstliche Intelligenz und Innovation. Dunkelblauer futuristischer Hintergrund mit sanften Farbverläufe

Die rechtliche Vorgabe ist längst in Kraft: Seit Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz verfügen. Ab dem 2. August 2026 nehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden ihre Aufsichtstätigkeit auf. Zwar sieht der AI Act für Verstöße gegen die Kompetenzpflicht keine direkten Bußgelder vor, doch wer sein Personal nicht ausreichend befähigt und dadurch Schäden verursacht, riskiert zivilrechtliche Haftung. Was harmlos klingt, hat weitreichende Folgen, besonders für KMU in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

Sie nutzen KI in Ihrem Unternehmen. Vielleicht bewusst mit Copilot, ChatGPT oder einem branchenspezifischen Tool. Vielleicht unbewusst, weil Ihre Mitarbeitenden längst auf eigene Faust experimentieren. In beiden Fällen stellt sich ab August 2026 eine neue Frage: Können die Menschen in Ihrem Unternehmen eigentlich kompetent mit dieser Technologie umgehen?

Der EU AI Act sagt: Das müssen sie. Und Sie müssen dafür sorgen.

Christoph Kwiatkowski, KI-Experte und Gründer von Vor Der Welle AI, sieht darin eine der am meisten unterschätzten Anforderungen des neuen Gesetzes:

Die meisten Geschäftsführer denken bei AI Act an Hochrisiko-Systeme und Bußgelder. Dabei betrifft die KI-Kompetenzpflicht praktisch jedes Unternehmen, das KI einsetzt und das sind inzwischen die meisten.“

Was Artikel 4 des AI Act verlangt

Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Diese Regelung ist bereits am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Ab August 2026 beginnt die systematische Aufsicht durch nationale Behörden. Direkte Bußgelder sind für Artikel 4 zwar nicht vorgesehen, doch fehlende KI-Kompetenz kann als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden, mit entsprechenden Haftungsfolgen. Wer Systeme mit KI einsetzt, betreibt oder Entscheidungen auf Basis von algorithmischen Ergebnissen trifft, muss verstehen, was er tut.

Für Österreich und Liechtenstein gilt diese Pflicht direkt, für Österreich als Mitglied der EU, für Liechtenstein als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Schweiz ist formal nicht gebunden, doch das Marktortprinzip greift: Jedes Schweizer Unternehmen, das Systeme mit KI im Raum der EU anbietet oder dessen Output dort genutzt wird, fällt unter die Verordnung. Zudem hat der Bundesrat bereits den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 eine eigene Vernehmlassungsvorlage für die Regulierung von KI zu erarbeiten. Die Richtung ist also auch in der Schweiz gesetzt.

Die Lücke zwischen Nutzung und Kompetenz

Die Zahlen zeigen ein paradoxes Bild. In Österreich nutzen laut einer EY-Studie bereits 43 Prozent der Mittelständler Anwendungen mit KI, fast doppelt so viele wie im Vorjahr. In der Schweiz setzen 34 Prozent der KMU KI bewusst in ihren Arbeitsprozessen ein. Gleichzeitig zeigt eine Erhebung der österreichischen Bundesregierung, dass 73 Prozent der Bevölkerung nur über wenig bis sehr wenig KI-Wissen verfügen.

Die Nutzung wächst also schneller als die Kompetenz. Und genau das wird zum Problem, nicht nur regulatorisch, sondern auch operativ. Eine KPMG-Studie aus der Schweiz macht es greifbar: 77 Prozent der Erwerbstätigen nutzen KI im beruflichen Kontext. Aber über die Hälfte räumt ein, dies entgegen den Unternehmensrichtlinien zu tun. Die Technologie ist da. Das Verständnis fehlt. Und die Governance hinkt hinterher.

Warum ein Webinar nicht reicht

Die naheliegende Reaktion vieler Unternehmen: ein Schulungsprogramm aufsetzen. E-Learning-Module, ein halbtägiges Seminar, vielleicht eine Zertifizierung. Pflicht erfüllt, Häkchen gesetzt.

Doch der AI Act zielt nicht auf formale Nachweise. Er zielt auf tatsächliche Kompetenz. Und die entsteht nicht durch Frontalschulung. Der Unterschied zwischen Training und Befähigung zeigt sich gerade hier besonders deutlich: Training vermittelt Wissen über KI-Tools. Befähigung bedeutet, dass Menschen verstehen, wann sie einem KI-Ergebnis vertrauen können und wann nicht. Dass sie wissen, welche Daten sie eingeben dürfen und welche nicht. Dass sie die Grenzen der Technologie einschätzen können, statt blind auf Outputs zu vertrauen.

Für KMU ist das besonders relevant. Große Unternehmen können dedizierte KI-Governance-Teams aufbauen. KMU haben diese Ressourcen nicht. Umso wichtiger wird es, die vorhandenen Mitarbeitenden so zu befähigen, dass sie KI verantwortungsvoll einsetzen, nicht als Spezialisten, sondern als kompetente Anwender.

Was Sie jetzt konkret tun können

Der 2. August 2026 ist weniger als fünf Monate entfernt. Um die KI-Kompetenzpflicht nicht als bürokratische Last, sondern als Chance zu nutzen, empfehlen sich drei konkrete Schritte:

  • Bestandsaufnahme machen: Wo wird KI in Ihrem Unternehmen bereits eingesetzt, offiziell und inoffiziell? Welche Tools nutzen Ihre Mitarbeitenden? Welche Daten fließen wohin? Viele Unternehmen werden bei dieser Bestandsaufnahme überrascht sein, wie viel KI-Nutzung bereits stattfindet, ohne dass die Führungsebene davon weiß. Das ist klassische Shadow AI.
  • Kompetenz aufbauen, nicht nur schulen: Statt eines E-Learning-Moduls investieren Sie in begleitete Sessions, in denen Mitarbeitende mit KI an ihren echten Aufgaben arbeiten. Der Effekt ist messbar: Nach solchen praxisorientierten Formaten nutzen erfahrungsgemäß über 90 Prozent der Teilnehmenden KI aktiv weiter, weil sie den Nutzen am eigenen Arbeitsplatz erlebt haben.
  • Leitplanken definieren: KI-Kompetenz ohne Governance ist riskant. Definieren Sie einfache, klare Regeln: Welche Daten dürfen in welche Tools? Was muss ein Mensch überprüfen, bevor ein KI-Ergebnis weitergegeben wird? Ein einfaches Ampelsystem reicht für den Anfang. Die Schweizer DSG-Anforderungen und die DSGVO liefern bereits den Rahmen, es geht darum, ihn für den KI-Einsatz zu konkretisieren.

Pflicht als Weckruf

Österreich steht bei der KI-Nutzung im Unternehmensbereich laut einer Studie von McKinsey und der Industriellenvereinigung unter dem EU-Durchschnitt. Die Schweiz ist weiter, aber kämpft mit unkontrollierter Nutzung und fehlender Governance. Liechtenstein steht als kleiner EWR-Staat vor der Herausforderung, die Verordnung mit begrenzten Ressourcen umzusetzen.

Für alle drei Länder gilt: Die KI-Kompetenzpflicht ist kein bürokratisches Hindernis. Sie ist ein überfälliger Weckruf. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden jetzt befähigen, schaffen nicht nur Compliance. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass KI tatsächlich produktiv genutzt wird, statt als ungenutztes Werkzeug oder als unkontrolliertes Risiko.

Wissen Sie, wie viele Menschen in Ihrem Unternehmen heute erklären könnten, wann man einem KI-Ergebnis vertrauen kann und wann nicht?

 

Autor: Christoph Kwiatkowski

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Christoph Kwiatkowski ist Gründer und CEO von Vor Der Welle AI (international: Ahead of the Wave AI). Er gilt als einer der führenden Köpfe für KI-Transformation im deutschsprachigen Raum. Mit seinem Team hat er bereits über 70 Unternehmen und mehr als 5.000 Mitarbeitende befähigt, KI nicht nur als Tool, sondern als strategischen Motor für Effizienz und Innovation zu nutzen. Sein Ansatz stellt den Menschen ins Zentrum der Transformation und ersetzt langwierige Pilotprojekte durch messbare Befähigung auf allen Ebenen — vom Vorstand bis zur Fachabteilung.

Informationen zu seinen KI-Empowerment-Workshops und Transformations-Programmen finden Sie unter: www.vorderwelle.ai (DE) & www.aheadofthewave.ai (EN).

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