Mehrwertsteuer-Rückforderung
für Schweizer Unternehmen in Österreich

Wer kann Antrag auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung stellen?

Ausländische Unternehmer, die in Österreich weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, können ihre Mehrwertsteuer geltend machen wenn sie

  • keine Umsätze im Inland erzielen oder
  • nur steuerfreie Güterbeförderungen oder nur steuerfreie Personenbeförderungen mit Schiffen oder Luftfahrzeugen ausführen oder
  • nur Umsätze ausführen, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Umsätze nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz) oder
  • nur elektronische Dienstleistungen vom Drittland aus an Nichtunternehmer erbringen und von der Sonderregelung des § 25a UStG 1994 bzw. Art. 26 c der 6. EG-Richtlinie Gebrauch gemacht haben

Benötigte Unterlagen

  • Auftragsformular für die Rückerstattung durch die HKSÖL
  • Fragebogen Verf 18 (nur bei erstmaliger Beantragung)
  • Antragsformular U5 mit firmenmäßiger Zeichnung
  • Bestätigung der Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtige Person (Eidgenössische Steuerverwaltung) im Orginal
  • Rechnungen im Orginal

Unvollständig ausgefüllte Formulare oder fehlende Unterlagen verzögern bzw. erschweren die Bearbeitung Ihres Antrages und können dazu führen, dass eine Vergütung verweigert werden muss.

Kosten

Für die Bearbeitung wird ein Anteil der Erstattungssummer verrechnet; der Prozentsatz richtet sich nach dem Erstattungsbetrag.
Nicht-Mitgliedern der HKSÖL wird zusätzlich eine Grundgebür von € 150,- verrechnet.

Vorgehensweise

Füllen Sie die oben angegebenen Unterlagen aus und übermitteln Sie diese gemeinsam mit Ihren Originalbelegen bis zum 15. Juni an:

Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
Frau Ingrid Wallner
Schwindgasse 20
AT-1040 Wien

Alle weiteren Schritte übernehmen wir für Sie!

Downloads

Details und Kosten der Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Auftragsformular HKSÖL
Fragebogen Verf 18
Antragsformular U5
Antragsformular U5 Ausfüllhilfe